Einleitung

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient! Liebe Kolleg*innen!

Im Folgenden finden Sie eine österreichweite Liste der von der ÖGUM zertifizierten Ärztinnen und Ärzte. Alle hier angeführten Ultraschalluntersucherinnen und -untersucher erfüllen die Qualifikationsanforderungen dieser Gesellschaft. Es sind Ärztinnen und Ärzte, für die diese Untersuchungsmethode ein wichtiges Instrument bei der Betreuung von Patienten ist und die freiwillig die strengen und umfangreichen Leistungskriterien der ÖGUM erfüllen.
Wir haben die Liste in Untersuchungsbereiche wie z.B. Bauch, Hals, Geburtshilfe, etc. gegliedert. Weiters sehen Sie in jedem Bereich die Zertifizierungstypen ÖGUM Stufe 1, 2 oder 3:

ÖGUM Stufe 1 zertifizierte Ärztinnen und Ärzte sind für alle in der täglichen Routine auftretenden Problemstellungen ideale Ansprechpartner. Die Ultraschall-Ausbildung dieser Ärztinnen und Ärzte ist entsprechend des Selbstverständnisses der ÖGUM überdurchschnittlich.

ÖGUM Stufe 2 zertifizierte Ärztinnen und Ärzte führen zusätzlich Spezialuntersuchungen durch und bilden im persönlichen Kontakt Kolleginnen und Kollegen in Ultraschall aus.

ÖGUM Stufe 3 zertifizierte Ärztinnen und Ärzte erfüllen die Kriterien der Stufe 2 und 3. Sie verbringen einen großen Teil der Arbeit mit Ultraschall und sind mit der Abhaltung von ärztlichen Ultraschallkursen sowie wissenschaftlichen und fachpolitischen Problemstellungen betraut.

Wir betonen, dass alle hier genannten Kolleginnen und Kollegen Ärztinnen und Ärzte sind, die diese Untersuchung im Sinne einer hohen Qualität selbst durchführen.

Sollten Sie nicht fündig geworden sein, stehen wir Ihnen für Fragen und Empfehlungen gerne zur Verfügung!

Ausbildung

StufeninhaberInnen

Eine aktuelle Übersg

icht über unsere StufeninhaberInnen (ÖGUM-Stufen I, II, III)
finden Sie in den entsprechenden PDF-Dokumenten.

 

Zertifizierte StudentInnen-TutorInnen

Eine aktuelle Übersicht der zertifizierten StudentInnen-TutorInnen finden Sie hier:

Annerkannte Kursleiter/Innen

* inaktive KursleiterInnen

Kursankündigung

Neue Kurse können Sie auf 2 Wegen ankündigen, damit sie im ÖGUM-Kurskalender und den ÖGUM-Mitteilungen verzeichnet werden:

Plakettenbestellung

Sie können die Plakettenbestellung auch ganz bequem online erledigen. Melden Sie sich ganz einfach hier an.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, das Plakettenbestellformular als PDF-Datei herunter zu laden und der ÖGUM-Geschäftsstelle per E-Mail zu senden.

SimulUS - Simulation einer modernen Ultraschallkonsole

Dieses Programm ermöglicht, interaktiv die Funktionen und das Handling der wichtigsten Knöpfe einer modernen Ultraschallkonsole nachzuempfinden. Das Programm ist HTML-basiert und kann auf den gängigsten Web-Browsern (IE, Firefox, Safari) ablaufen, sofern ein Plug-in (Silverlight von Microsoft) nach Installation zur Verfügung steht.
Folgende grundlegende Funktionen und Bildeinstellungen einer Ultraschallkonsole sind durch die Änderungen am dargestellten Cineloop u.a. interaktiv simulierbar:

– Selection of transducers – TGC – Focal setting – Penetration depth

– MultiHertz – PatientID – Print/Store – Freeze – Gain – Zoom – Measure – …

Mit diesem Programm kann die Konsolenfunktion so sichtbar und erfahrbar gemacht werden, ohne daß ein „echtes“ Ultraschallgerät vorhanden sein muß.
Dabei ist die Simulation nicht auf das B-Bild beschränkt, sondern um die klassischen Techniken Farb-/Power- und Spektral-Doppler ergänzt.

Das Tool kann eine gute Unterstützung bei der Ausbildung von Studierenden und Ultraschall-Anfängern bieten, die im Rahmen von Einführungskursen oder im Selbststudium den Umgang mit einem Ultraschallgerät und der “Knopfologie“ kennenlernen wollen.

externer link zum SimulUS-Programmstart (MedUni Wien E-Ressource)

weitere Informationen zum Tool und Programm-download finden Sie hier.

Aufstellung US-Diagnostikgeräte mit komplettem Serivce-Angebot

Die folgende Liste enthält Ultraschall-Diagnostikgeräte, für die ein vollständiges Service von den Herstellern/Vertriebsfirmen garantiert wird, d.h. es handelt sich nicht nur um Neugeräte, sondern auch um Geräte, die u.U. nicht mehr im Lieferumfang sind, aber für die noch eine Ersatzteil-Lieferung gewährleistet wird. Mit einem Wartungsende/End of Service (EOS) ist allgemein nach 8-10 Jahren zu rechnen. Sollten Sie ein Diagnostikgerät nicht vorfinden oder sonstige Fragen haben, wenden Sie sich bitte an

ÖGUM-Geschäftsstelle oder
AK Technik & Qualitätssicherung

(Anmerk.: Diese Liste wird von den Geräte-Herstellern bzw. den offiziellen Vertriebsfirmen der ÖGUM bereitgestellt. Die ÖGUM erbittet einmal jährlich um Aktualisierung, hat aber keinen Einfluß auf die Auswahl der gelisteten Gerätetypen bzw. Vollständigkeit; Stand : wie angegeben)

Information zu „Handheld-Sonden!

Ein  Hersteller oder Inverkehrbringer von Ultraschallgeräten muß sich nach der Medizinprodukteverordnung MDR 2017/745 richten und sich das Einhalten dieser Konformität von einer benannten Prüfstelle für dieses Produkt in Europa zertifizieren lassen (in den USA regelt dies die FDA). Erst dann darf das Ultraschallgerät in der EU legal für diagnostische Zwecke eingesetzt werden und erhält ein CE-Zeichen.
Außerdem ist eine Dokumentation verpflichtend, die Informationen zu den max. abgegebenen Ultraschall-Intensitäten angibt  bzw. bei Betrieb in der Software die aktuellen Werte der Sicherheitsindizes MI/TI auf dem Monitor anzeigt.

Für die auf den Markt gekommenen miniaturisierten Ultraschallgeräten in Notebook-Größe oder kleiner, die als fixe Einheit anzusehen sind (also Sonde, Anzeige & Steuerung vom Hersteller) gilt dies ebenso.
Bei den verschiedensten Modellen von „Handheld-Sonden“, die separat verkauft werden und bei denen die Steuerung und Verbindung mittels App per Kabel oder drahtlos über ein eigenes Tablet, Notebook oder Smartphone bewerkstelligt wird, bezieht sich die Konformität jedoch nur auf die Sonde selbst und ist als Medizinprodukt mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet.

Daher sollten Sonden, die mit eigenen Tablets oder Smartphones verbunden werden können, nicht als einziges Gerät zur Befunderstellung herangezogen werden; hier muß auf die rechtlich-konforme Erstellung geachtet werden.

Weitere Details hat das Sicherheitskomittee „ECMUS“ der EFSUMB in einer Empfehlung erarbeitet, der Link zum Dokument ist hier (Recommendations hand-helds).

Alpinion

Gramme Allee 15, 4690 Schwanenstadt

T +43 (0)7 6737 5505
w.moestl@k-m-t.at


www.k-m-t.at
www.alpinion.de

CANON Medical Systems

Industriezentrum NÖ-Süd2, Ricoweg 40, Obj. M20, A-2351 Wiener Neudorf

T +43 (0)2 2366 1623
F +43 (0)2 2366 2857
Servicehotline: 0800 202057
helmut.oberherber@eu.medical.canon

https://at.medical.canon

CHISON

KMT-Medizintechnik e. U.- AUSTRIA
Gramme Allee 15 , A-4690 Schwanenstadt


T: +43 (0)7 6737 5505
F: +43 (0)7 2030 303 74
w.moestl@k-m-t.at


www.k-m-t.at

ESAOTE Österreich Vertrieb, FUJI FILM ÖSTERREICH Gesellschaft mbH. Nfg. KG

Traviatagasse / Pfarrgasse
1230 Wien

T +43 (0)1 6162 6060
F +43 (0)1 6162 606 23
j.hohnecker@fujifilm.at

www.fujifilm.at

GE Healthcare Austria GmbH & Co OG - Zweigniederlassung Wien

Technologiestrasse 10, EUROPLAZA Gebäude E, 1120 Wien

T +43 (0)1 97272-0
F +43 (0)1 9727 222 22
Servicehotline: 0800 244 260

E office.vienna@ge.com
www.GE-Ultraschall.com

 

HITACHI MEDICAL SYSTEMS GmbH

Hitachi Medical Systems GesmbH
IZ NÖ-SÜD | Strasse 2a
Objekt M39/II
A-2351 Wiener Neudorf

T +43 (0)2 2366 777 50
welcome.at@hitachi-medical-systems.com

www.hitachi-medical-systems.at

MIDES Handelsgesellschaft für Medizin- & Entsorgungstechnik m.b.H.

Weinholdstrasse 33, 8010 Graz

T +43 (0)3 1642 6500
F +43 (0)3 1642 650 03
E-us@mides.com

www.mides.com

PHILIPS AUSTRIA Ges.m.b.H.

Kranichberggasse 4, 1120 Wien

T +43 (0)1 6010 127 48
F +43 (0)1 6010 118 59
S.Prem@philips.com

www.philips.at/healthcare

Customer Care Center
Wien: 0800 2412 – 32
NÖ, Bgld, Stmk, OÖ: 0800 2412 – 37
Salzburg, Tirol, Vorarlberg: 01 6016534

Lysis Healthcare GmbH

Triester Strasse 222, 8055 Graz

T +43 (0)3 1622 8301
F +43 (0)3 1622 8301 15
office@lysis.cc

www.lysis.cc

Siemens Healthcare Diagnostics GmbH

Siemens Healthcare Diagnostics GmbH
Siemensstraße 90
1210 Wien
Österreich

ultraschall.at.team@siemens-healthineers.com

https://www.siemens-healthineers.com/at/ultrasound

Sonoscape

Eppich Medphys & Wellness e.u.
Diagnose – Therapie

Kaltenbachweg 33 A-8075 Hart bei Graz

T: +43 (0)6 6444 951 58
F: +43 (0)7 2030 303 74
joerg.eppich@sono-med-phys.at

www.sono-med-phys.at

Sonoscape

KMT-Medizintechnik e. U.- AUSTRIA
Gramme Allee 15 , A-4690 Schwanenstadt

T: +43 (0)7 6737 5505
F: +43 (0)7 2030 303 74
w.moestl@k-m-t.at

www.k-m-t.at

SONOSITE, Österreich - Medizintechnik Ing.Franz Buczolits

Sommeraugasse 155, 2393 Sittendorf

T: +43 (0)6 7641 205 51
F: +43 (0)2 2378 379
office@sonosite.at

www.sonosite.at

VINNO, Österreich - Rigler Medizintechnik GmbH

Rigler Medizintechnik GmbH, Ellbognerstraße 60, A-4020 Linz

T: +43 (0)7 3260 0690
F: +43 (0)7 3260 0699
office@riglermed.at

www.riglermed.at

Vorschläge für die Ausbildungskriterien, Adaptierung

Facharztausbildung. ÖGUM Stufe I

Präambel:

Die Stufeneinteilung ist in der Gynäkologie und Geburtshilfe umgesetzt. Die Rezertifizierung der Stufen II und III
ist ebenso im Gange.

Im Gegensatz zur fachlichen Umsetzung ist der entsprechenden Honorierung der erweiterten Untersuchungen in keiner Weise Rechnung getragen. Dies ist auch der Hauptgrund, warum qualifizierte ÖGUM Stufe II Untersucher
und Kursleiter vor allem in der Praxis die Rezertifizierung nicht durchführen. Dem hohen Anforderungsprofil der
erweiterten Untersuchung und dem forensischen Risiko steht keine Honorierung gegenüber.
Somit ist die Stufe II und III in der Gynäkologie und Geburtshilfe überwiegend im klinischen Bereich oder im Privatpatienten Bereich angesiedelt.

Bislang nicht in den Ausbildungsrichtlinien berücksichtigt sind die speziellen sonografischen Untersuchungen im Bereich der Gynäkologie und Geburtshilfe, wie die Dopplersonographie und die fetale Echokardiographie. Nachdem diese Untersuchungen in der Zwischenzeit integraler Bestandteil einerseits pränataler Diagnostik, die Dopplersonografie auch im Bereich der Gynäkologie, sind, müssen die Ausbildungskriterien definiert werden. Nach interdisziplinärer und fachspezifisch gynäkologisch-geburtshilflicher Diskussion soll dies jedoch nicht an dieser Stelle geschehen.

I. Ultraschallausbildung Gynäkologie und Geburtshilfe:
A. Ausbildung für die Anerkennung der Ultraschallausbildung Gynäkologie und Geburtshilfe:

Die Ausbildung hat unter der Leitung eines anerkannten Ausbildners zu erfolgen.

Entweder
Im Rahmen der postpromotionellen Ausbildung zum Facharzt:
6 Monate Ausbildung im Sinne einer ständigen Tätigkeit.
oder alternativ

1 Jahr Ausbildung im Sinne einer begleitenden Tätigkeit.
Zusätzlich theoretische, von den Ärztekammern nach Anhörung des Arbeitskreisleiters Gynäkologie und Geburtshilfe der Österreichischen Ultraschallgesellschaft (ÖGUM) anerkannte Kurse der ÖGUM und der OEGGG (Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe) im Ausmaß von mindestens 30 Stunden.

B. Voraussetzung für die Anerkennung als Ausbildungsstätte durch die jeweilige Landesärztekammer:
Als Richtzahl: p.a. an 2000 Patientinnen durchgeführte und dokumentierte – insgesamt 3000 sonografische Untersuchungen.
An jeder Ausbildungsstätte muss zumindest ein anerkannter Ausbildner verfügbar sein.

C. Voraussetzung für die Tätigkeit als Ausbildner:
Mindestens 2-jährige Tätigkeit in der Ultraschalldiagnostik und an 2500 Patientinnen durchgeführte und dokumentierte Untersuchungen:
Geburtshilfliche sonografische Untersuchungen an 1500 Patientinnen Gynäkologische sonografische Untersuchungen an 1000 Patientinnen.

Die Anerkennung zum Ausbildner erfolgt in einem positiven Fachgespräch mit einem ÖGUM Stufe II / III Untersucher / Ausbildner. Das positive Fachgespräch beinhaltet
die Durchsicht von jeweils 50 gynäkologischen und geburtshilflich dokumentierten eigenen Fällen, und eine Überprüfung der theoretischen und praktischen
Ultraschallkenntnisse.

Die Inhalte des Fachgespräches sind von der OEGUM und der OEGGG gemeinsam zu erstellen und in 2 jährigen Abständen dem Stand des Wissens anzupassen.

D. Übergangsrichtlinien
Die Richtlinien bzgl. der Anerkennung als Ausbildner sollten in einem Übergangszeitraum von 7 Jahren umgesetzt werden.

H. Steiner für den AK Geburtshilfe und Gynäkologie

ÖGUM – Geschäftsstelle
c/o ESR Office, Neutorgasse 9/2a, 1010 Wien
Tel + 43 (0)1 535 13 05 / Fax +43 (0)1 535 70 37
ZVR der ÖGUM: 893620150

Abdomensonographie

Die Abdomensonographie wird von approbierten Fachärzten für Radiologie, Innere Medizin (speziell Gastorenterologen), Chirurgie, Ärzten für Allgemeinmedizin und Notärzten durchgeführt.

A Sonographische Basisdiagnostik – Stufe 1

1. Inhalte und Aufgaben:

Detektion und Differenzierung häufiger Befunde und Erkrankungen
Leber: Zysten, häufige gutartige und bösartige Tumore, Fettleber und Zirrhose
Gallengangssystem: Steine, Cholezystitis, Gallenblasentumore, Obstruktionen
Pankreas: akute und chronische Pankreatitis, Gangerweiterung und Tumore
Milz: Splenomegalie und häufige Herdbildungen, portale Hypertension
Niere: Anomalien, Harnstau und Tumore
Weiteres: abdominelle Lymphknoten, Aortenaneurysma, Häufige gastrointestinale Erkrankungen (Appendizitis, Divertikulitis), Harnblase und ausgeprägte Unterbauchraumforderungen. Häufige Ursachen des akuten Abdomens.

Der Untersucher ist in der Lage zu entscheiden, inwieweit seine Ergebnisse ausreichend sind, bzw. welche weiteren diagnostischen Schritte erforderlich und geeignet sind.

2. Ausbildungserfordernis:

2.1 Theoretische Ausbildung im Ausmaß von 40 Stunden nach den Richtlinien der ÖGUM:
Grundkurs (20 Stunden) mit Praktikum: technische Grundlagen und o.a. Inhalte.
Fortgeschrittenenkurs (20 Stunden) frühestens 9 Monate nach dem Grundkurs zur Vertiefung. Alternativ zum Fortgeschrittenenkurs können 20 Stunden ÖÄK-DFP zertifizierte Weiterbildungen in Abdomensonographie absolviert werden.

2.2 Praktische Ausbildung: 500 unter Supervision durchgeführte Untersuchungen, davon 25% pathologisch. Diese sind in Text und Bild dokumentiert und werden von einem Ausbildner in einem Fachgespräch überprüft.

3. ÖGUM-Mitgliedschaft

B Hochqualifizierte Sonographie – Stufe 2- Ausbilder

1.Inhalte und Aufgaben:

Spezielle Fragestellungen in Abdomensonographie, seltene Befunde und Krankheitsbilder.
Differenzierte Magen- und Darmsonographie (z.B. CED)
Spezielle Untersuchungstechniken wie vertiefte Gefäßdiagnostik und Kontrastmittelsonographie
Sonographisch geführte interventionelle Maßnahmen
Ausbildung in sonographischer Basisdiagnostik

2. Qualifikationserfordernis:

– Nachweis der Stufe 1 Berechtigung
– mindestens 5 jährige Ausübung der Abdomensonographie
– regelmäßige theoretische Weiterbildung (10 CME-Punkte/Jahr)
– mindestens 2000 selbständig durchgeführte dokumentierte Untersuchungen
– positives Fachgespräch mit einem Kursleiter und in Absprache mit der Fachgesellschaft
– ÖGUM-Mitgliedschaft

C Kursleiter – Stufe 3

Stufe 3 –Untersucher sind Referenz-Experten in ihrem Fachgebiet für spezielle Fragestellungen. Sie sind zuständig für die Supervision der Ausbildung in der Stufe 1 und 2, sowie für gutachterliche Fragen. Sie verwenden einen beträchtlichen Teil ihrer Zeit für Ultraschalluntersuchungen, Unterricht und Weiterentwicklung der Sonographie.

2. Qualifikationsnachweis:

Kursleiter bzw. Stufe 3 –Untersucher müssen über die Stufe 2 hinaus
– Stufe 2 Nachweis
– wissenschaftliche Arbeiten (mindestens 3 zitierfähig als Erstautor) und
– evaluierte Erfahrungen in der Lehre nachweisen.
– Die Zuerkennung der Stufe 3 –Qualifikation (Kursleiter) erfolgt in einem Kolloquium durch ÖGUM-Kursleiter mit Vertretern aus den Fachgesellschaften
– ÖGUM-Mitgliedschaft

D Rezertifizierung

– Eine kontinuierliche theoretische Weiterbildung und eine anhaltende Tätigkeit in medizinischer Ultraschalldiagnostik sind für alle in diesem System Beteiligten innerhalb von 5 Jahren im Sinne einer Rezertifizierung erforderlich.
– ÖGUM-Mitgliedschaft

Information zur Aufwandsentschädigung bei Zertifizierungen:
Jedem Arbeitskreisleiter der ÖGUM ist es freigestellt, eine Aufwandsentschädigung für die Zertifizierung in maximaler Höhe von € 100,00 pro Antrag einzuheben.

10.09.07
N. Gritzmann und G.Mathis für den AK Abdomensonographie

Urogenitaler Ultraschall

20.05.2013
Richtlinie & Standard / Urologie

(Stellungnahme der Fachgesellschaft noch ausständig)

Der Ausbildungsinhalt umfasst Niere, ableitende Harnwege, Prostata (auch transrektal) und Skrotum.

Ein 2-Stufenkonzept ist nötig, ein 3-Stufenkonzept sollte dann angestrebt werden, wenn die anderen Fächer ein solches ebenso haben.

Stufe 1:

ÖGUM-Mitgliedschaft

Sonoanatomie der Niere, Harnblase, Prostata und Hoden

Niere: Nierensteindiagnostik, Nierenstauung, Raumforderungen (cystisch und solid), Nierenanomalien, interne Nierenerkrankungen, Traumen

Prostata: Hyperplasie, Prostatakonkremente, Prostatacysten,
Tumore, Samenblasenstauung,

Skrotalinhalt: NH-Cysten, Varicocelen, Raumforderungen (solid und cystisch),
Abszesse, Hydrocelen, Traumen

Harnblase: Volumsbestimmung der Harnblase (Restharn), Blasentumore,
Blasendivertikel, Blasenwandhypertrophie

Theorie und Praxis: insgesamt 50 Stunden

Stufe 2:

ÖGUM-Mitgliedschaft

Mindestens 1 Jahr praktiziert im Level 1 mit dokumentierten Untersuchungen

Niere 1000 Untersuchungen, Skrotum, Prostata und Harnblase je 100
Davon 30% dokumentierte pathologische Befunde – mindestens 1 pathologischer Befund aus den zuvor angeführten Pathologien

Darüber hinaus FD-Untersuchungen (Niere, Skrotum, Prostata) und Nachweis der theoretischen und praktischen Beherrschung des FD.

140307
C. Kratzik für den AK Urologie (Niere, harnableitende Wege und männliches Genitale)

Information zur Aufwandsentschädigung bei Zertifizierungen:
Jedem Arbeitskreisleiter der ÖGUM ist es freigestellt, eine Aufwandsentschädigung für die Zertifizierung in maximaler Höhe von € 100,00 pro Antrag einzuheben.

Sonographie der Gefäße

20.05.2013
Richtlinie & Standard / Gefäße

Die Ultraschalldiagnostik ist ein Verfahren, dessen diagnostischer Ertrag in hohem Maße vom Ausbildungs- und Erfahrungsstand des Untersuchers abhängt und nur unter kompetenter Aufsicht und Anleitung erlernt werden kann. In den vorliegenden Ausbildungsrichtlinien des Arbeitkreises „Sonographie der Gefäße“ der ÖGUM werden die erforderlichen Untersuchungszahlen, die Ausbildungswege und –inhalte zur Erlangung der Qualifikation für Gefäßultraschalluntersuchungen definiert.

1. Untersuchungszahlen

Während der Weiterbildungs- bzw. Ausbildungszeit sind folgende Untersuchungen in den jeweiligen Anwendungsbereichen durch selbständige Durchführung und Dokumentation zu erbringen:

Extrakranielle hirnversorgende Gefäße:

100 Patienten cw-Dopplersonographie
100 Patienten farbkodierte Duplexsonographie

Intrakranielle hirnversorgende Gefäße:

100 Patienten pw-Dopplersonographie
100 Patienten farbkodierte Duplexsonographie

Extremitätenarterien und –venen:

50 Patienten cw-Dopplersonographie Arterien
100 Patienten farbkodierte Duplexsonographie Arterien
50 Patienten cw-Dopplersonographie Venen
100 Patienten farbkodierte Duplexsonographie Venen

Arterien und Venen des Abdomens:

100 Patienten farbkodierte Duplexsonographie

2. Ausbildungswege

Für die sonographischen Untersuchungen im jeweiligen Anwendungsgebiet (direktionale Dopplersonographie und Duplexsonographie) und Gefäßprovinz ist der Nachweis der Ausbildung wie folgt zu erbringen:

Entweder

2.1. im Rahmen der postpromotionalen Ausbildung zum Facharzt unter Anleitung

durch einen ÖGUM/Landesärztekammer-zertifizierten Ausbilder, der mindestens 4 Jahre Erfahrung mit der Methode und > 10-fache Zahl an Untersuchungen, die nach den Richtlinien für das Erlernen der Methode gefordert ist, eine jährliche Frequenz von mindestens 200 der betreffenden Untersuchung und eine aktuelle Geräteausstattung nachweisen kann.

oder

2.2. außerhalb der der Ausbildung zum Facharzt durch eine

• 6-monatige, ständige (annähernd ganztägige)Tätigkeit, oder
• 24-monatige, begleitende (halbtags an mindestens 2 Tagen/Woche) Tätigkeit
bei einem ÖGUM/Landesärztekammer-zertifizierten Ausbilder, der mindestens 4 Jahre Erfahrung mit der Methode und > 10-fache Zahl an Untersuchungen, die nach den Richtlinien für das Erlernen der Methode gefordert ist, eine jährliche Frequenz von mindestens 200 der betreffenden Untersuchung und eine aktuelle Geräteausstattung nachweisen kann.

oder

2.3. nach erfolgreicher Teilnahme an, von ÖGUM-Kursleitern durchgeführten, Kursen

mit theoretischer und praktischer Anleitung. Zwischen Grundkurs und Abschlusskurs muss ein Zeitraum von mindestens 9 Monaten liegen. Beim Abschlusskurs sind die Befunddokumentationen der nach 1. geforderten selbst durchgeführten Untersuchungen vorzulegen. Mindestens 20 der vorgelegten Befunddokumentationen in dem/den jeweiligen Anwendungsbereichen müssen pathologische Befunde enthalten.

3. Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung in den Ultraschallverfahren für die Gefäßdiagnostik sind folgende Inhalte dokumentiert zu vermitteln:
– Grundlagen der Ultraschallphysik
– Technik der Ultraschallgenerierung und des Ultraschallempfangs
– Verschiedene Ultraschalltechniken in der Gefäßdiagnostik
– Pre- und Postprocessing
– Geräteeinstellung
– Ultraschallartefakte
– Frequenzspektrumsanalyse
– Gebrauch von Echokontrastverstärkern
– Bioeffekte und Gefahren des Ultraschalls
– Anatomische Grundlagen und Varianten
– Hämodynamische Grundlagen
– Graduierung von Stenosen
– Untersuchungstechnik
– Patientenlagerung und Untersuchungsablauf
– Pathologische Befunde und Befundkonstellationen
– Befunddokumentation
– Wertigkeit und Konsequenzen erhobener Befunde
– Wissen über alternative und weiterführende Untersuchungsverfahren
– Möglichkeiten der ultraschallgezielten Interventionen

– ÖGUM-Mitgliedschaft

Information zur Aufwandsentschädigung bei Zertifizierungen:
Jedem Arbeitskreisleiter der ÖGUM ist es freigestellt, eine Aufwandsentschädigung für die Zertifizierung in maximaler Höhe von € 100,00 pro Antrag einzuheben.

R. Mathies für den AK Sonographische Gefäßdiagnostik
Korrekturen der Untersuchungszahlen nach Stellungnahme der Ö Ges für Angiologie vom 20.06.07

Sonografie im Neugeborenen- und Kindesalter

20.05.2013
Richtlinie & Standard / Kinderheilkunde

ÖGUM-Ausbildung – Sonografie im Neugeborenen- und Kindesalter
(=„pädiatrische Sonografie“)

Adaptierte Fassung – Vorschlag nach Einarbeitung der „Musterverordnung“ Juli 2007

Vorschläge für die Ausbildungskriterien und –erfordernisse / -gruppen
– Stufenkonzept, Rezertifizierung, Diskussionspunkte …

Inhalt:
Befähigung zur „Hüftsonografie in Säuglingsalter“in 3 Stufen
Befähigung zur „Sonografie im Neugeborenen- und Kindesalter“ in 3 Stufen
• immer inkludiert: Abdomen, Gehirnschädel, alle Small Parts
• Subspezifikationen für bestimmte Fächer, insbesondere „kindlicher Urogenitaltrakt“ (Urologie) in Diskussion und nicht eingearbeitet

Ausbildung:
• In Anlehnung an bestehenden Strukturen und Ausbildungserfordernisse
• Versuch der EFSUMB – Kompatibilität
• Immer Grund- und Aufbaukurs vorgesehen, bei Hüftsonografie auch Abschlusskurs
• Zusätzlich Minimalfallzahlen und Testat / Fachgespräch

Rezertifizierung: 
• für alle Stufen und Qualifikationen alle 5 Jahre
Anerkennung der Qualifikation und Rezertifizierung (= verpflichtender Nachweis von Fortbildung) für alle Stufen inklusive Ausbildnerstatus – wie schon in der Ausbildung – nur personenbezogen

Hüftsonografie in Säuglingsalter

Stufe 1 = sonografische Basisdiagnostik

Im Prinzip gleiche Ausbildungsregeln wie bisher, kann als eigene Spezifikation erworben werden
sonst als Teil der Stufe 1 (entsprechende Kurse & Fallzahlen vorausgesetzt) der „Pädiatr. Sonografie“

• ÖGUM-Mitgliedschaft
• 1 Grundkurs, 8h
o pädiatrisch-interdisziplinärer Grundkurs kann dafür angerechnet werden
• 1 Aufbaukurs (Grund- und Aufbaukurs in einem Doppelkurs möglich), 16h
• 1 Abschlusskurs (frühestens nach 6 Monaten Praxis), 8h
• mindestens 200 selbständig durchgeführte, dokumentierte, von zertifiziertem AusbildnerIn supervidierten Hüftuntersuchungen (= 100 Patienten mit 2 Hüften)
• Zuerkennung nach Überprüfung durch AusbildnerIn / KursleiterIn auf Antrag
o nach Vorlage der Unterlagen (= in Text und Bild dokumentierte Untersuchungen) im „Fachgespräch“

Anmerkung: Berufsbegleitende Ausbildung ist prinzipiell möglich, aber Anforderungen wie oben d.h.: „Hüftsonografie“ AusbildnerIn / KursleiterIn vor Ort,
diese(r) supervidiert und kontrolliert die US-Untersuchungen. Inhalte / Kurse & Untersuchungszahl entsprechend den Ausbildungserfordernissen, Zuerkennung wie oben definiert

Stufe 2 = hochqualifizierte Sonografie [und (auf Antrag) AusbildnerIn]

Voraussetzungen:

o ÖGUM-Mitgliedschaft
o Mindestens 5 Jahre Hüftultraschallpraxis nach Erlangen der Befähigung zur Stufe 1
o Abgeschlossene Facharztausbildung
• (Kinder)Orthopädie, (Kinder)Chirurgie, (Kinder)Radiologie, Pädiatrie
o Regelmäßige, auch theoretische sonografische Weiterbildung (10 CME/DFP Punkte / Jahr)
• oder Hospitation von mindestens 4 Wochen bei zertifiziertem AusbildnerIn / KursleiterIn
– diese kann in 4 Einzelwochenblöcke gesplittet erfolgen
o Mindestens 1000 eigenständig durchgeführte dokumentierte Hüftultraschalluntersuchungen
• davon mindestens 5% pathologische Befunde
o Gerätespezifikation: Entsprechend der jährlich aktualisierten ÖGUM Weisliste
o Zuerkennung: nach positivem Fachgespräch mit KursleiterIn
• Für Ausbildnerzuerkennung: ÖGUM Mitgliedschaft
o Positives Fachgespräch vor ÖGUM-Kommission auf Antrag
– besetzt durch je 1 KursleiterIn des Arbeitskreis für Ultraschall im Kindesalter und des Arbeitskreis für Ultraschall am Stütz- und Bewegungsapparat, sowie 1 Beauftragte(n) der zuständigen Fachgesellschaft

Stufe 3 = KursleiterIn

Voraussetzungen:

o ÖGUM-Mitgliedschaft
o mindestens 2 Jahre Hüftultraschallpraxis nach Erlangen der Befähigung zur Stufe 2
o Mindestens 2000 eigenständig durchgeführte dokumentierte Hüftultraschalluntersuchungen
• davon mindestens 5% pathologische Befunde
o Regelmäßige aktive Teilnahme an Hüftultraschallfortbildungs-/ -ausbildungsveranstaltungen
o Gerätespezifikation: Entsprechend der jährlich aktualisierten ÖGUM Weisliste
o Mindestens 3 zitierbare Publikationen (1 als ErstautorIn) zur Säuglingshüftsonografie
• Vortag mit zitierbarem Abstract, wissenschaftliche Arbeit, Buchbeitrag …
o Nachweis didaktischer Fähigkeiten
• durch Didaktikseminar, regelmäßige Besprechungsleitungen, oder Erfahrung in Fort- / Aus- und Weiterbildung, z.B. Studenten, Kollegen, Schwesternschule …
• Habilitation in diesem Bereich, bzw. einer Habilitation gleichzusetzende Tätigkeit (BereichsleiterIn, entsprechende Lehr-/ Publikationstätigkeit …)
• Zuerkennung: Positives Fachgespräch vor ÖGUM – Kommission
• besetzt durch je 1 KursleiterIn des Arbeitskreis für Ultraschall im Kindesalter und des Arbeitskreis für Ultraschall am Stütz- und Bewegungsapparat, sowie 1 Beauftragte(n) der zuständigen Fachgesellschaft

Rezertifizierung

Eine Rezertifizierung ist für alle Stufen der Säuglingshüftsonografie alle 5 Jahre vorgesehen
Kriterien
• Alle betroffen: Stufe 1–3, i.e.: BasisuntersucherIn wie auch AusbildnerIn und KursleiterIn
• 10 DFP(CME)- Punkte / Jahr aus kontinuierlicher (hüft)sonografischer Fortbildung
• Anhaltende aktive Tätigkeit als SonografeurIn / AusbildnerIn / KursleiterIn
– entsprechend der jeweiligen Qualifikation
• Erfolgt auf Antrag nach Nachweis der Erfüllung der geforderten Kriterien
• ÖGUM-Mitgliedschaft

Sonografie im Neugeborenen- und Kindesalter = „Pädiatrische Sonografie“

Stufe 1 = sonografische Basisdiagnostik

o ÖGUM-Mitgliedschaft
o 1 Grundkurs (pädiatrisch oder interdisziplinär), 20h
o 1 Aufbaukurs pädiatrische Sonografie (Schädel, Abdomen, Small Parts), 20h
o 1 Abschluss- oder Refresher- / Fortgeschrittenenkurs in pädiatrischer Sonografie, 8h
– frühestens nach 6 Monaten
– alternativ zertifizierte Hospitation
Wenn die Säuglingshüftsonografiebefähigung mit angestrebt wird, zusätzlich:
o 1 Aufbaukurs Hüftsonografie in Säuglingsalter, 16h
o 1 Abschlusskurs Hüftsonografie in Säuglingsalter (frühestens nach 6 Monaten), 8h
– Hüft-US Grundkurs kann durch „interdisziplinären Grundkurs“ ersetzt werden
• Nachweis von mindestens 500 selbständig durchgeführten, entsprechend den Empfehlungen in Text und Bild dokumentierten und von (ÖGUM-/DEGUM-) AusbildnerIn supervidierten Untersuchungen (+ 200 Hüften*), davon:
o mindestens 100 neonatale / kleinkindliche Gehirnschädel
o mindestens 350 kindliche Abdomen (davon 100 im ersten Lebensjahr)
o mindestens 50 Small Parts
– Schilddrüse, Lymphknoten, Hoden, Leiste, Coxitishüfte, etc.., EXCLUSIVE Säuglingshüften
o mindestens 15% pathologische Befunde (altersentsprechende Fragestellung & Krankheitsbilder)
o mindestens 200 Säuglingshüftpaare (= 100 PatientInnen mit 2 Hüften), *
– entsprechend den Hüft-US Ausbildungserfordernissen. Fehlen Aufbau- sowie Abschlusskurs zur „Säuglingshüfte“, wird die Säuglingshüftultraschallausbildung nicht mitzertifiziert
• Gerätespezifikation: entsprechend der jährlich aktualisierten ÖGUM Weisliste
o Schallkopfausstattung: altersspezifische Schallkopfpalette mit entsprechenden Frequenzen
– Linearschallkopf mit entsprechender Nahfeldauflösung obligat
• Zuerkennung nach Überprüfung durch AusbildnerIn im „Fachgespräch“ auf Antrag nach Vorlage der Unterlage (= in Text und Bild dokumentierte Untersuchungen)

Anmerkung:
Berufsbegleitende Ausbildung ist prinzipiell unter folgenden Voraussetzungen möglich:
1) Oben definierte Kriterien sind nachweisbar erfüllt (dokumentiert)
2) Die Ausbildungsstätte verfügt über 1 UntersucherIn der Stufe 2 / 3 in pädiatrischer Sonografie
– nachweislich fortlaufende Supervision & Unterweisung (auch theoretisch) durch AusbildnerIn vor Ort
3) Alternativ zu Punkt 2 einmonatige Hospitation auf einer entsprechenden Fachabteilung
– diese kann bei Bedarf in 4 Einzelwochenblöcke gesplittet erfolgen

Stufe 2 = Hochqualifizierte Sonografie [und (auf Antrag) AusbildnerIn]:

• ÖGUM-Mitgliedschaft
• Mindestens 5 Jahre aktive pädiatrische Sonografie in Stufe 1
• Abgeschlossene Facharztausbildung in Kinderheilkunde, Kinderchirurgie, Kinderradiologie
• Mindestens 2000 selbständig durchgeführte und dokumentierte Untersuchungen
o mindestens 400 neonatale / kleinkindliche Gehirnschädel
o mindestens 900 kindliche Abdomen (davon 300 im ersten Lebensjahr)
o mindestens 300 Small Parts (Hals/Schilddrüse/Lymphknoten, Hoden, Leiste, Coxitishüfte …)
o mindestens 400 Säuglingshüftpaare (= 200 Patienten mit 2 Hüften)
o Dopplersonografie und Verwendung moderner Verfahren in mindestens 20%
o mindestens je 20% pathologische Befunde (entsprechende häufige und relevante Fragestellungen & Krankheitsbilder), ausgenommen Hüfte (dort 5% pathologische Befunde)
• Gerätespezifikation: Entsprechend der jährlich aktualisierten ÖGUM Weisliste
o Dopplersonografieoption obligat
• Kenntnisse und (auch gerätetechnische) Möglichkeit für mindestens 3 der folgenden modernen US-Techniken und -verfahren / Anwendungen:
o amplitudenkodierte Farbdopplersonographie, Harmonic imaging, Image compounding, extended field-of-view, US-gezielte Biopsie/Punktion/Intervention, M-mode, 3D/4DUS, kontrastverstärkter US
• Nachweis regelmäßiger und aktiver Fortbildung in pädiatrischer Sonografie
o Teilnahme an US-Kongressen, Refresherkursen …= 10 CME/DFP Punkte / Jahr
o Alternativ 3-monatige Hospitation an obigen Kriterien entsprechenden Ausbildungsstätte
– unter Supervision 1 AusbildnerIn / KursleiterIn, mit dort regelmäßiger selbstständiger Durchführung der Sonografie; diese kann auch in Einzelblöcke gesplittet absolviert werden
• Zuerkennung nach positivem „Fachgespräch“ mit KursleiterIn
• Für Ausbildnerzuerkennung: auf Antrag
o ÖGUM Mitgliedschaft
o Positives Fachgespräch vor ÖGUM-Kommission
– besetzt durch je 1 KursleiterIn des Arbeitskreis für Ultraschall im Kindesalter und des Arbeitskreis für Ultraschall am Stütz- und Bewegungsapparat, sowie 1 Beauftragte(n) der zuständigen Fachgesellschaft

Anmerkung:
• Berufsbegleitende Ausbildung (z.B. im Rahmen der Facharztausbildung) ist prinzipiell möglich, wenn alle oben definierte Voraussetzungen gewährleistet sind und die Einrichtung über eine(n) KursleiterIn verfügt.

Stufe 3 = KursleiterIn

Voraussetzungen:
o mindestens 2 Jahre Praxis in pädiatrischer Sonografie nach Erlangen der Befähigung zur Stufe 2
o Mindestens 3000 eigenständig durchgeführte dokumentierte Untersuchungen
• regelmäßig Untersuchungen aller Regionen
• mindestens 25% alters- und regionsbezogen typische Pathologien
• regelmäßige Anwendung der meisten moderner Ultraschallverfahren
– Kenntnis aller modernen etablierten Ultraschallverfahren
o Regelmäßige aktive Teilnahme an Fort- und Ausbildung in (pädiatrischer) Sonografie
• Teilnahme und Organisation / Abhaltung regelmäßiger Fall- und Ultraschallbesprechungen
• Ultraschallausbildungskurse und -tätigkeit
o Gerätespezifikation: Entsprechend der jährlich aktualisierten ÖGUM Weissliste
o Mindestens 3 zitierbare Publikationen (1 als ErstautorIn) zur pädiatrischen Sonografie
• Vortag mit zitierbarem Abstrakt, wissenschaftliche Arbeit, Buchbeitrag …
o Nachweis didaktischer Fähigkeiten
• durch Didaktikseminar, regelmäßige Besprechungsleitungen, oder Erfahrung in Fort- und Ausbildung, z.B. Studenten, Kollegen, Schwesternschule …
• bzw. Ultraschallabteilungs- / -bereichs- / -sektionsleiterIn oder Habilitation in diesem Bereich
= Habilitation in diesem Bereich, bzw. einer Habilitation gleichzusetzende Tätigkeit
o ÖGUM – Mitgliedschaft
o Zuerkennung nach positivem Kolloquium vor ÖGUM-Kommission
– besetzt durch je 1 KursleiterIn für pädiatrische Sonografie und für Sonografie des Stütz- und Bewegungsapparates, sowie 1 Beauftragte(n) der zuständigen Fachgesellschaft

Rezertifizierung

Prinzipiell ist eine Rezertifizierung für alle Stufen der pädiatrische Sonografie alle 5 Jahre vorgesehen
Kriterien
• Alle betroffen: Stufe 1–3, i.e.: BasisuntersucherIn wie auch AusbildnerIn und KursleiterIn
• 10 DFP(CME)- Punkte / Jahr aus kontinuierlicher (kinder)sonografischer Fortbildung
• Anhaltende aktive Tätigkeit als SonografeurIn / AusbildnerIn / KursleiterIn
– entsprechend der jeweiligen Qualifikation
• Erfolgt auf Antrag nach Nachweis der Erfüllung der geforderten Kriterien
• ÖGUM-Mitgliedschaft

Information zur Aufwandsentschädigung bei Zertifizierungen:
Jedem Arbeitskreisleiter der ÖGUM ist es freigestellt, eine Aufwandsentschädigung für die Zertifizierung in maximaler Höhe von € 100,00 pro Antrag einzuheben.

Thorax-Sonographie

1. Ausbildungsinhalte:

1.1. Technische Grundlagen und Sonoanatomie
– Physikalische Grundlagen, technische Grundlagen
– Gerätetechnik, Entwicklungsstand, Geräteeinstellung
– Dokumentationstechnik, Befunddokumentation
– Untersuchungsvorgang, Schnittebenen, Normalbefunde
– Artefakte (allgemein)

1.2. Spezielle Ausbildungsinhalte der Thoraxsonographie – Sonopathologie
1. Brustwand: Weichteile incl. Lymphknoten, knöcherner Thorax, Gefäße (Subclaviathrombose), entzündliche Prozesse, Pancoasttumor.
2. Pleura: Erguß, Erguß-Volumetrie-Schätzung, Pleuraempyem, solide Strukturen, weiterführende Ergußdiagnostik, Mesotheliom, Pleurametastasen, Pneumothorax.
3. Periphere Lungenkonsolidierungen:
a) entzündlich: Pneumonie, Abszeßbildung, Abszeßdrainage, Tuberkulose.
b) neoplastisch: Lungenkarzinome, Lungenmetastasen, diagnostische Punktion.
c) vaskulär: Lungenembolie – Suche nach der Emboliequelle, Rechtsherzbelastung.
d) Atelektasen, Lungenkontusion.
4. Perikarderguß, orientierende Beurteilung der Herzhöhlen und Herzklappen
5. Mediastinum, insbesondere suprasternal, Gefäßverlauf, Lymphknotenstationen
6. Spezielle Artefakte (Spiegelung, Knorpel, u.a.) und Pitfalls

2. Ausbildungserfordernis:

2.1 Grundkurs mit den in 1.1 genannten Inhalten über 8 Stunden, davon mindestens 3 Stunden Praktikum in diesen Inhalten.
Das Praktikum hat den ÖGUM-Richtlinien zu entsprechen.
Für Ärzte mit nachgewiesener Ausbildung in Abdomensonographie oder Echokardiographie entfällt der Grundkurs.

2.2 Spezieller Thoraxsonographiekurs mit den in 1.2 genannten Inhalten über 15 Stunden, davon 3 Stunden Praktikum.

3 Stufenkonzept:

3.1. Stufe 1: Basisdiagnostik

Ausbildung nach den o.a. vom ÖGUM-Vorstand am 19.9.97 beschlossenen Richtlinien.
Aufgaben und Erfordernis: > 300 Ultaschalluntersuchungen am Thorax, davon >150 nicht Pleuraergüsse, jährlich >150 für Erhaltung der Stufe 1)
– Raumforderungen der Thoraxwand, Rippenfraktur
– Lymphknoten-Staging cervical-thorakal (transkutan)
– Pleuraerguß, Punktion, Drainage
– Pneumothorax
– Differentialdiagnose subpleuraler peripherer Lungenkonsolidierungen

3.2 Stufe 2: Hochqualifizierte Thoraxsonographie – Ausbilder

>1000 US, davon >200 höheren Schwierigkeitsgrades, z.B. solide RF mit Biopsie, jährlich > 200 für Erhaltung der Stufe 2)

– DD Raumforderung Pleura, Lunge, Mediastinum incl. transkutan Biopsie
– Abszess Lunge/Pleura mit Drainage
– Mediastinum, Staging transkutan
– spezielle Kenntnisse der Vaskularisationsdiagnostik, z.B. Farbdoppler am Thorax, Kontrastmittelsonographie

3.3 Stufe 3: Kursleiter

– Supervision der Ausbildung in der Stufe 1 und 2, sowie für gutachterliche Fragen.
– Unterricht und Weiterentwicklung der Sonographie.
– wissenschaftliche Arbeit, evaluierte Erfahrung in Ultraschallausbildung und kontinuierliche Lehre.
Die Zuerkennung der Stufe 3 –Qualifikation (Kursleiter) erfolgt in einem Kolloquium durch ÖGUM-Kursleiter mit Vertretern aus den Fachgesellschaften.

G. Mathis für den AK Thoraxsonographie

Mammasonographie

20.05.2013
Richtlinie & Standard / Mamma

Die Mammasonographie wird von approbierten Fachärzten für Radiologie und Gynäkologie durchgeführt.

A Sonographische Basisdiagnostik – Stufe 1

1. Inhalte und Aufgaben:

1.1. Kenntnis der Mamma- und Axillapalpation
1.2. Kenntnis der Indikationen und Limitationen der Mammasonographie
1.3. Kenntnis der Sonoanatomie der weiblichen Brust mit ihren physiologischen alters- und zyklusabhängigen Erscheinungsformen (ausschließlich Gravidität)
1.4. Kenntnis der Sonoanatomie der Axilla
1.5. Kenntnis der Sonopathologie der Mamma und axillären Lymphknoten
1.6. Detektion von Mamma-Herdbefunden mit Differenzierung in solide oder zystisch
1.7. Kenntnis der Ultraschall BI-RADS analogen Bewertungskriterien
1.8. Differenzierung von Herdbefunden in benigne oder malignitätsverdächtig an Hand von BI-RADS analogen Sonokriterien
1.9. Detektion pathologischer Axilla-Lymphknoten

Der Untersucher ist in der Lage zu entscheiden, inwieweit seine Ergebnisse ausreichend sind. Eine Ultraschall BI-RADS analoge Bewertung (Klassifikation1-5) ist zwingend. Ab einer Befundeinschätzung von BIRADS 3 muss die Patientin an Stufe 2 oder Stufe 3 zur Zweitbeurteilung vorgestellt werden.

2. Ausbildungserfordernis:

2.1. Theoretische Ausbildung im Ausmaß von 40 Stunden nach den Richtlinien der ÖGUM:
Grundkurs (20 Stunden): technische Grundlagen und Ausbildung in o.a. Inhalten.
Fortgeschrittenenkurs (20 Stunden): frühestens 9 Monate nach dem Grundkurs zur Vertiefung. Alternativ zum Fortgeschrittenenkurs können 20 Stunden ÖÄK-DFP zertifizierte Weiterbildungen in Mammasonographie absolviert werden.

2.2. Praktische Ausbildung: 250 unter Supervision durchgeführte Untersuchungen, davon 25% pathologisch (mindestens 25 Mammakarzinomfälle). Diese sind in Text und Bild dokumentiert und werden von einem Ausbildner in einem Fachgespräch überprüft.

3. ÖGUM-Mitgliedschaft

B Hochqualifizierte Sonographie – Stufe 2- Ausbilder

1. Inhalte und Aufgaben:

1.1. Zweitbeurteilung eines Mammabefundes einer Stufe 1 Einschätzung ab BI-RADS 3 oder höher
1.2. Spezielle mammasonographische Fragestellung, seltene Befunde und Krankheitsbilder (einschließlich der männlichen Brust)
1.3. Kenntnis der Indikationen und Limitationen der Mammasonographie im Vergleich mit Mammographie und Mamma MRT
1.4. Kenntnis in speziellen Untersuchungstechniken wie 3D/4D Mammasonographie
1.5. Kenntnis der Sonoanatomie und Sonopathologie der weiblichen Brust während der Gravidität
1.6. Kenntnis und Fertigkeiten in sonographisch geführten Mammainterventionen
1.7. Kenntnis technischer Innovationen (z.B. Elastographie)
1.8. Ausbildung in sonographischer Basisdiagnostik

2.Qualifikationserfordernis:

2.1. Nachweis der Stufe 1 Berechtigung
2.2. Mindestens 2 Jahre Stufe 1
2.3. Facharztzuerkennung für Radiologie oder Gynäkologie
2.4. regelmäßige theoretische mammasonographische Weiterbildung (10 CME-, ÖÄK-DFP Punkte /Jahr)
2.5. mindestens 2000 selbständig durchgeführte und dokumentierte Untersuchungen
2.6. positives Fachgespräch mit einem Kursleiter
2.7. ÖGUM-Mitgliedschaft

C Kursleiter – Stufe 3

1. Inhalte und Aufgaben:

Stufe 3-Untersucher sind Referenz-Experten in ihrem Fachgebiet für spezielle Fragestellungen. Sie sind zuständig für die Supervision der Ausbildung in Stufe 1 und 2, sowie für gutachterliche Fragen. Sie verwenden einen beträchtlichen Teil ihrer Zeit für Mammasonographien, Unterricht und Weiterentwicklung der Sonographie.

2. Qualifikationsnachweis:

2.1. Erfüllung der Qualifikationserfordernisse von Stufe 2 (Stufe 2 Nachweis)
2.2. wissenschaftliche Arbeiten (mindestens 3 zitierfähige als Erstautor auf dem Gebiet der Mammasonographie) und evaluierte Erfahrungen in der Lehre nachweisen
2.3. Der Stufe 3 Untersucher muss eine der Habilitation vergleichbare wissenschaftliche und didaktische sonographische Qualifikation aufweisen
2.4. Die Zuerkennung der Stufe 3-Qualifikation (Kursleiter) erfolgt in einem Kolloquium durch ÖGUM-Kursleiter
2.5. ÖGUM-Mitgliedschaft

D Rezertifizierung

– Eine kontinuierliche theoretische Weiterbildung (10 DFP-Punkte/Jahr in mammasonographischer Weiterbildung) und eine anhaltende Tätigkeit in mammasonographischer Diagnostik sind für alle in diesem System Beteiligten innerhalb von 5 Jahren im Sinne einer Rezertifizierung erforderlich.
– Aktive ÖGUM-Mitgliedschaft

Information zur Aufwandsentschädigung bei Zertifizierungen:
Jedem Arbeitskreisleiter der ÖGUM ist es freigestellt, eine Aufwandsentschädigung für die Zertifizierung in maximaler Höhe von € 100,00 pro Antrag einzuheben.

Kopf und Hals

Der Arbeitskreis Kopf Hals deckt in Österreich die Interessen unterschiedlichster Fachrichtungen ab: Radiologie, Nuklearmedizin, Endokrinologie, Innere Medizin, Chirurgie, HNO, Mund- Kiefer Gesichtschirurgie und Neurologie.

Diese haben auch unterschiedliche Zugänge zu dieser Region. Während einige ihren Schwerpunkt auf der Schilddrüse und den Halslymphknoten haben, liegt dieser bei anderen bei anderen Fachrichtungen auch auf den übrigen Halsweichteilen, wie Speicheldrüsen, Muskeln, Gefäße oder der Mundhöhle. Ein weiterer, neuer und sich gerade entwickelnder Bereich betrifft die Nerven des Halses.

Selbstverständlich überschneidet sich in manchen Bereichen das Arbeitsgebiet des Arbeitskreises mit dem anderer innerhalb der ÖGUM.
Im Arbeitskreis Kopf-Hals trägt wie in Deutschland und der Schweiz ein Zweistufenkonzept diesen Anforderungen Rechnung und ist die Basis für das „Zertifikat Sonografie der Österreichischen Ärztekammer“.

Der mindestens acht Stunden umfassende Grundkurs Kopf-Hals ist die sonographische Grundausbildung für alle Sonderfächer der topographischen Region „Kopf / Hals“. Zumindest achtstündige Aufbaukurse haben ihren Fokus im jeweiligen Spezialgebiet.

Praktische Übungen im erforderlichen Ausmaß sowie ein Abschluß-Testat sind integrativer Teil jedes Kurses.

Grundkurs Kopf/Hals-Schilddrüse 8h:
Technik
Anatomie Kopf-Hals
Normalbefunde im Hals
Schilddrüse – diffuse Veränderungen und Knoten
praktische Übungen

Aufbaukurs Schilddrüse 8h:
Update Technik und Anatomie
Dignitätsbeurteilung
Ultraschallgezielte Feinnadelpunktion
Schilddrüsenkarzinom
Halslymphknoten
Nebenschilddrüse

Aufbaukurs Kopf-Hals 8h:
Update Technik und Anatomie
Halslymphknoten
Raumforderungen und Entzündungen der Halsweichteile
Speicheldrüse

Die Absolvierung von Grund- und Aufbaukurs sowie der dokumentierte Nachweis der entsprechenden eigenständig, supervidiert durchgeführten Ultraschalluntersuchungen (Kopf/Hals exkl. Schilddrüse: 200 bzw. Schilddrüse: 150) berechtigt zum Erwerb des jeweiligen Zertifikates Sonografie (Kopf/Hals bzw. Schilddrüse) der Österreichischen Ärztekammer und entspricht auch den Anforderungen der ÖGUM Stufe 1 (Kopf/Hals bzw. Schilddrüse)
Link zum ÖGUM-Stufenkonzept

Schilddrüsensonographie

Die Sonografie der Schilddrüse wird in der ÖGUM durch den Arbeiskreis Kopf-Hals abgedeckt. Der Arbeitskreis Kopf Hals deckt in Österreich die Interessen unterschiedlichster Fachrichtungen ab: Radiologie, Nuklearmedizin, Endokrinologie, Innere Medizin, Chirurgie, HNO, Mund- Kiefer Gesichtschirurgie und Neurologie.

Diese haben auch unterschiedliche Zugänge zu dieser Region. Während einige ihren Schwerpunkt auf der Schilddrüse und den Halslymphknoten haben, liegt dieser bei anderen bei anderen Fachrichtungen auch auf den übrigen Halsweichteilen, wie Speicheldrüsen, Muskeln, Gefäße oder der Mundhöhle. Ein weiterer, neuer und sich gerade entwickelnder Bereich betrifft die Nerven des Halses.

Selbstverständlich überschneidet sich in manchen Bereichen das Arbeitsgebiet des Arbeitskreises mit dem anderer innerhalb der ÖGUM.
Im Arbeitskreis Kopf-Hals trägt wie in Deutschland und der Schweiz ein Zweistufenkonzept diesen Anforderungen Rechnung und ist die Basis für das „Zertifikat Sonografie der Österreichischen Ärztekammer“.

Der mindestens acht Stunden umfassende Grundkurs Kopf-Hals ist die sonographische Grundausbildung für alle Sonderfächer der topographischen Region „Kopf / Hals“. Zumindest achtstündige Aufbaukurse haben ihren Fokus im jeweiligen Spezialgebiet.

Praktische Übungen im erforderlichen Ausmaß sowie ein Abschluß-Testat sind integrativer Teil jedes Kurses.

Grundkurs Kopf/Hals-Schilddrüse 8h:
Technik
Anatomie Kopf-Hals
Normalbefunde im Hals
Schilddrüse – diffuse Veränderungen und Knoten
praktische Übungen

Aufbaukurs Schilddrüse 8h:
Update Technik und Anatomie
Dignitätsbeurteilung
Ultraschallgezielte Feinnadelpunktion
Schilddrüsenkarzinom
Halslymphknoten
Nebenschilddrüse

Aufbaukurs Kopf-Hals 8h:
Update Technik und Anatomie
Halslymphknoten
Raumforderungen und Entzündungen der Halsweichteile
Speicheldrüse

Die Absolvierung von Grund- und Aufbaukurs sowie der dokumentierte Nachweis der entsprechenden eigenständig, supervidiert durchgeführten Ultraschalluntersuchungen (Kopf/Hals exkl. Schilddrüse: 200 bzw. Schilddrüse: 150) berechtigt zum Erwerb des jeweiligen Zertifikates Sonografie (Kopf/Hals bzw. Schilddrüse) der Österreichischen Ärztekammer und entspricht auch den Anforderungen der ÖGUM Stufe 1 (Kopf/Hals bzw. Schilddrüse)

AK Kopf Halssonographie

Bewegungsapparat

Vorschläge für die Ausbildungskriterien und -erfordernisse, die für Allgemeinmediziner, Rheumatologen, Orthopäden, Sportmediziner, Neurologen, Radiologen und Unfallchirurgen von Interesse sind.

Stufenzertifizierung Bewegungsapparat


Stufe1

Erforderlich für das Stufe I Zertifikat sind:
– Facharzt*
– Mitgliedschaft in der ÖGUM/SGUM/DEGUM
– Nachweis von 400 eigenständig durchgeführten US-Untersuchungen, davon 200 supervidierte Untersuchungen**
– Prüfung zum Nachweis der praktischen Fähigkeiten***
– Drei ÖGUM/DEGUM/SGUM zertifizierte MSK Kurse:
(44 Stunden) mit folgender Struktur:
  1. Grundkurs (16 Stunden)
  2. Aufbau (16 Stunden)
  3. Abschlusskurs (12 Stunden) ggf. auch durch spezielle Module (z.B. Interventionen, Nervensonographie) ergänzt.

*Facharzt und aktive Ultraschalldiagnostik im Bereich Bewegungsorgane über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren begleitend (oder 6 Monate ständig) – ggf. Teil der Facharztausbildung

**Mindestens 400 eigenverantwortlich sonografisch untersuchte Patienten von denen 200 unter Supervision durchgeführt werden müssen. Die ersten 100 supervidierten Untersuchungen müssen vor dem Aufbaukurs erbracht werden.
In den Untersuchungen müssen folgende Regionen abgedeckt werden: Hand, Ellbogen, Schulter, Hüfte, Knie, Fuß, sonstige Weichteile
Die Supervision der ersten 100 Ultraschalluntersuchungen kann folgendermaßen erworben werden:
1. im Rahmen der Facharztausbildung
2. im Rahmen der zertifizierten Kurse, Sonohöhle (DLT)
3. in speziellen Trainingszentren für Ultraschall
4. im Rahmen von Hospitationen an einer öffentlichen oder privaten Institution

***Neben den 400 Untersuchungen werden die praktischen Fähigkeiten des Anwärters durch eine Live-Demo, z.B. im Rahmen des Abschlusskurses vom Kursleiter überprüft.

Weiterbildung / Rezertifizierung
–    Mindestens pro Jahr 10 CME-äquivalente Punkte durch sonografische Fortbildungsveranstaltungen (inkl. DLT, Sonographie-Veranstaltungen o.ä.) nachzuweisen
–    Mindestens 400 Patienten sollen eigenverantwortlich pro Jahr untersucht werden
–    Rezertifizierung nach 10 Jahren


Stufe 2 (Ausbilder)

Erforderlich für das Stufe II Zertifikat sind:
– bereits erlangte Stufe I
– Mindestens 4-jährige aktive Ultraschalldiagnostik
– Mindestens 2.000 Patienten sollen eigenverantwortlich sonografisch mit ca. 25% pathologischen Befunden untersucht werden oder alternativ 1.500 Patienten mit pathologischen Befunden.
– Eigene Untersuchungsfrequenz von mindestens 500 Patienten pro Jahr
– Mindestens 1 Jahr Mitgliedschaft in der ÖGUM
– Aktive Beteiligung als Tutor an Ultraschallkursen/Sonohöhle

Weiterbildung / Rezertifizierung
– Mindestens pro Jahr 15 CME-äquivalente Punkte durch sonografische Fortbildungsveranstaltungen (inkl. 3-Ländertreffen, eigene Ultraschallkurse o.ä.) nachzuweisen
– Mindestens 500 Patienten sollen eigenverantwortlich pro Jahr untersucht werden
– aktive Mitarbeit als Tutor bei ÖGUM (SGUM/DEGUM) Kursen/Sonohöhle
– Rezertifizierung nach 10 Jahren


Stufe 3 (Kursleiter)

Erforderlich für das Stufe III Zertifikat sind:
– bereits erlangte Stufe II für mindestens 2 Jahre
– Mindestens 5-jährige aktive Ultraschalldiagnostik im Fachgebiet
– insgesamt mindestens 5.000 eigenverantwortlich sonografisch untersuchte Patienten (500 pro Jahr)
– mindestens 10 wissenschaftliche Beiträge (Liste beilegen), davon mindestens 3 in begutachteter (Peer-Reviewed) Zeitschrift
– aktive Mitarbeit als Tutor bei ÖGUM (SGUM/DEGUM) Kursen/Sonohöhle
– Mindestens 3 Jahre Mitgliedschaft in der ÖGUM
– Fachgespräch im Vorstand

Weiterbildung / Rezertifizierung
– Mindestens pro Jahr 20 CME-äquivalente Punkte durch sonografische Fortbildungsveranstaltungen (inkl. 3-Ländertreffen, eigene Sonografie-Veranstaltungen o.ä.) nachzuweisen
– Mindestens 500 Patienten sollen eigenverantwortlich pro Jahr untersucht werden
– Veranstaltung von ÖGUM (SGUM/DEGUM) zertifizierten MSK Kursen zumindest alle 2 Jahre oder aktive Einbindung beim Dreiländertreffen
– Wünschenswert sind weitere Publikationen zu dem Thema muskuloskelettale Sonografie
– Rezertifizierung nach 10 Jahren

Oktober 2015
Ass. Prof. PD Dr. Claudia Schueller-Weidekamm für den AK Bewegungsapparat